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Gast

Fristlose Kündigung - Klageschrift

Vor 8 Tagen fristlose Kündigung (ohne Begründung) erhalten. Da ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen, wollte ich ursprünglich auf Wiedereinstellung klagen. Auch, um klar zu signalisieren wie ungerecht die Kündigung ist.
Nun werde ich evtl. schon ab 01.08. eine neue Stelle antreten können.
Was passiert dann mit meiner Klage?

Renate
Frage Nummer 43807

Antworten (2)
bh_roth
Du hast schon Klage eingereicht? Dann ziehst du sie wieder zurück. Das musst du nicht einmal begründen. Der Weg ist der Gleiche.
hphersel
Die Antwort vom ing klingt durchaus plausibel. Gegen die fristlose Kündigung sollte auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erhoben werden, schon damit die Möglichkeit erhalten bleibt, dass aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung (beispielsweise aus betreiblichen Gründen - dann darf der alte Arbeitgeber nebenbei auch nicht sofort eine neue person einstellen) auch das Juligehalt und evtl noch eine Abfindung (und ein gutes Arbeitszeugnis!!!!!) zu erhalten. Die passenden Gemeinheitsn sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht auf Lager haben, der Dich dabei vertreten sollte und ohen den Du nichts tun solltest.. Ich habe schon erlebt, wie Arbeitgeberanwälte Leute, denen gekündigt worden war, massiv unter Druck setzten - teils auch an den Anwälten der Arbeitnehmer vorbei - und wie diese Leute dann Dingen zustimmten, für sie negativ waren...