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Frank Schmitz

Habe ich eigentlich generell einen Anspruch auf einen Mitarbeiterparkplatz? Wie das geregelt?

Frage Nummer 17985

Antworten (8)
Highspeed
@TKKG: Deine Idee mit dem Mitarbeiterparkplatzgesetz finde ich gut. Dann könnte ich meinen gewinnbringend vermieten.
@Frank: Fahr doch mit dem Bus/Zug/Rad/Roller dann brauchste keinen. Einen Anspruch hast Du jedenfalls nicht.
StechusKaktus
Für Übergewichtige eignen sich als Fortbewegungsmittel auch Zeppelin, Draisine, Sesselbahn oder Elefant (habe ich in diesem Forum gelernt)
Ingenius
Wer sich die Fragen von Frank Schmitz (Ich bin Kundenberaterin) durchliest, merkt sofort dass hier ein Comedian am Werk ist, der möglicherweise gerade an einem Buch arbeitet. Andererseits verdient soviel Kreativtät auch Beachtung, daher folgende (ernstgemeinte) Antwort:

Wer im wirklichen Leben einen Arbeitsplatz hat, käme nie auf die Idee, hier eine solche Frage zu stellen. Das könnten nämlich Kollegen, Chef, Personalabteilung oder Betriebsrat mit detaillierter Kenntnis der Situation vor Ort viel besser beantworten als wir, denn eine generelle Regelung gibt es nicht. Aber trotzdem, gelungener Versuch. Die nächste Frage könnte logischerweise lauten: Soll ich mir ein Grundstück auf dem Mars kaufen?
StechusKaktus
@TKKG: Deine Antwort ist sehr gut, reicht aber bei weitem nicht an meine Pferdedeckenantwort heran! Ich glaube allerdings, dass kaum einer den Witz verstanden hat. Du wenigstens?
;-)
Johann Werner
Per Gesetz hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf soetwas. Eventuell ist dein Arbeitgeber so freundlich und stellt dir während deiner Arbeitszeit einen Parkplatz kostenfrei zur Verfügung - dann hättest du Glück! Eventuell kann soetwas auch in einem Arbeitsvertrag geregelt sein. In einem solchen Fall hättest du natürlich Anspruch auf Einhaltung deines Arbeitsvertrages.
hhaas98
Soweit ich das beurteilen kann, ist es gesetztlich nicht vorgeschrieben, dass dein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist dir einen Parkplatz auf dem Gelände zuzuweisen. Warum auch? Es ist ja nicht seine Aufgabe wie du zur Arbeit kommst und auch nicht wo du Parkst. Wichtig ist das du pünktlich erscheinst und deine Arbeit machst.
inge-zauber3
Nein, hast du nicht, es sei denn, es wurde dir in deinem Vertrag zugesichert. Du könntest ja genauso gut mit der Bahn oder dem Fahrrad fahren. Der Kundenparkplatz ist nebenbei bemerkt nicht der Parkplatz für Mitarbeiter, sollte dies also untersagt sein, hat dies auch seine Gültigkeit.
dajo77
Die anderen haben die Frage zwar schon beantwortet; einen Anspruch gibt es natürlich nicht. Der Mitarbeiter kann sich auch nicht auf die betriebliche Übung berufen, wenn der Arbeitgeber die bisher kostenlose Parkplätze abschafft. Mehr dazu gibt es z.B. in diesem Beitrag: