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Gast

Hat ein Halbgeschwisterteil Anspruch auf eeinen Pflichtteil, wenn der andere Teil stirbt?

Die beiden Halbgeschwister sind die einzigen noch Lebenden der Familie. Sie haben eine gemeinsame Mutter, sind getrennt aufgewachsen. Wenn jetzt der Bruder (85) stirbt, steht dann seiner Halbschwester (82) ein Pflichtteil des Erbes zu?
Frage Nummer 53357

Antworten (1)
Ignatius
"Pflichtteil" bedeutet, dass jemand, der enterbt wurde, trotzdem etwas vom Erbe bekommt. Im Zusammenhang mit Geschwistern gibt es diesen Begriff nicht.

Erben könnten die Ehepartner oder Lebenspartner, die Eltern, die Kinder, Enkel, Urenkel usw. Und nur für diesen Personenkreis spielt der "Pflichtteil" ggf. eine Rolle.

Wenn es keine Kinder, Enkel, Urenkel gibt, dann würden die Abkömmlinge der bereits verstorbenen Eltern möglicherweise etwas erben. Doch wenn sie per Testament enterbt wurden, dann ist das auch so - einen "Pflichtteil" gibt es für die Abkömmlinge der Eltern niicht.

Wenn es kein Testament gibt, also niemand enterbt wurde, dann kann es sein, dass eine Halbschwester (über den verstorbenen gemeinsamen Elternteil) regulär erbt. Das hat aber nichts mit einem "Pflichtteil" zu tun.