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Jona König

Ich habe meine Kündigung fristgemäß an den Telefonanbieter gesendet, aber die Frankierung vergessen. Ist die Kündigung nun ungültig?

Frage Nummer 19274

Antworten (4)
Ingenius
Es kommt nicht darauf an, ob die Kündigung fristgerecht abgesendet wird (was soll das überhaupt sein?), sondern ob sie den Empfänger fristgerecht erreicht. Das könnte bei einer unfrankierten Sendung schwierig werden, damit wäre die Kündigung ungültig (weil nicht rechtzeitig eingetroffen). Nur für mein Verständnis der menschlichen Psyche: Warum stellt man hier solche Fragen, die sich jeder, der halbwegs klar bei Verstand ist, selbst beantworten könnte? Wochenende? Langeweile?
Ingenius
@ TKKG,
Habe ich bei einer solchen Frage selbstverständlich gemacht, da war mir schon klar, was für einer da schreibt, aber wir haben Wochenende, da darf ein bisserl Spaß schon sein.
rüdaas1978
Eher illusorisch! Die Wahrscheinlichkeit, dass dein Telefonanbieter das Porto für dich übernommen und den Brief damit angenommen hat, ist doch eher gering. Zuküftig solltest du eine Kündigung mit Nachweis versenden, entweder per Einschreiben mit Nachweis oder per Fax mit Sendebericht. Nur so kannst du den Versand einwandfrei belegen.
Sternekoch
Der Brief ist doch sicher an Dich zurückgekommen, also auch nicht beim Empfänger gelandet. Somit ist die Kündigung unwirksam. Es sei denn, Du hast die Kündigung vorab gefaxt oder per E-Mail an den Anbieter geschickt. Das habe ich mir so angewöhnt, weil ich das Porto auch schon mal vergessen habe. Außerdem hast Du dann immer noch einen 2. Bewies.