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Gast

Immobilienkauf - Dachdämmung gem. EnEv 2009

-Ich möchte eine ältere Immobilie kaufen, die Preisverhandlungen/Finanzierung - alles ist schon in Sack und Tüten. Eher durch Zufall stieß ich auf die Energieeinsparverordnung - gem. §10, muss ich jetzt nach dem Kauf noch das Dach dämmen? Wenn ja was kostet das gemäß EnEv - Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt/(m2·K)??? (Untersparrendämmung, Dach nicht ausgebaut/genutzt)
-Muss der Verkäufer mir einen Energiepass aushändigen?
Frage Nummer 19531

Antworten (1)
micle
Möchten Sie kaufen oder haben Sie gekauft ?

Als Käufer sind Sie berechtig, sich einen Energieausweis vorlegen zu lassen, aushändigen muß diesen der Verkäufer meines Wissens nicht.

Laut der z. Zt. gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 muß die begehbare oberste Geschossdecke bis zum 31. Dezember 2011 gedämmt werden, sofern der darüberliegende Dachraum nicht gedämmt ist. Alternativ dazu können auch die Dachschrägen gedämmt werden, was jedoch nur Sinn macht wenn das Dach ausgebaut ist. Sollten Dachschräge oder die oberste Decke bereits gdämmt sein, besteht keine Pflicht diese entsprechend den Anforderungen der EnEV nachzudämmen. Die Dämmpflicht entfällt, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.