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Apfeldieb

Ist eine schriftliche Kündigung eines Jobs auch als Email rechtswirksam?

Frage Nummer 32743

Antworten (4)
Ziegler-Zick_ler
Eine schriftliche Kündigung eines Jobs ist ab dem 01.05.2000 nicht mehr per Email wirksam; sie muss stets in schriftlicher Form erfolgen und des Weiteren auch die Unterschrift des Kündigenden beinhalten. Bei einer Email fehlt allerdings eben diese Unterschrift und daher gilt diese Form nicht als ein rechtswirksames und anerkanntes Kündigungsschreiben.
j.i.oel_1982
Lange Zeit war es nicht klar, ob eine Kündigung per email ebenfalls rechtswirksam ist. Seit 2009 steht es einwandfrei fest, dass eine Kündigung auf diese Weise die gleiche Wirksamkeit hat, wie zum Beispiel eine schriftliche, persönlich oder per Einschreiben zugestellte Kündigung. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform.
FabianWollegeX
eine e mail ist nicht rechtskräftig da eine kündigung per einschreiben z.b. persöhnlich zugestellt werden muss und die unterschrift des kündigenden enthalten muss erst danach ist eine kündigung rechtskräftig dieses gesetz ist seit dem 01.05.2000 rechtskräftig und muss so erfolgen
annasetzer1000
Die Kündigung im Arbeitsrecht bedarf stets der Schriftform.
§ 623BGB
Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Falls Sie sich umfassender informieren wollen empfehle ich Ihnen dieses Fprum zum Arbeitsrecht.