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Gast

Ist meine außerordentliche Kündigung wegen Vertrauensverlust wirksam?

Der Mobilfunkanbieter weigert sich eine strittige Drittanbieter-Position von der Rechnung zu nehmen, obwohl ich an Eides statt erklärt habe, dass ich das Abo wissentlich nicht abgeschlossen habe. Nach meinen Informationen ist er dazu verpflichtet und ich muss mich direkt mit dem Drittanbieter in Verbindung setzen, was ich auch gemacht habe. Warum nimmt er die Rechtsposition des Drittanbieters ein - natürlich weil er daran partizipiert.
Er reagiert weder auf Einschreiben, Mails und Faxe. Auch wurde der Fax-Empfang nach dem 2. Fax verweigert.
Werde bis zum Ablauf der vorher schon ausgesprochenen ordentlichen Kündigung
keine Grundgebühren mehr zahlen.
.
Frage Nummer 3000087636

Antworten (14)
StechusKaktus
Ich kenne das. Meine Empfehlung: Tu dir den Stress nicht an, zahle und pass künftig besser auf, was du oder deine Kinder anklicken.

Es ist ein Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter (bei mir war es mobilcom debitel). Diese profitieren von der Abzockmasche, indem sie einen Prozentsatz für das Inkasso erhalten. Ich habe alles durchgezogen inklusive Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und bin am Ende doch auf den Kosten sitzengeblieben. das Problem ist, dass nicht auf deine Einwände reagiert wird. Oder wenn, dann mit vorgefertigten Rechtfertigungsschreiben, in denen die Verantwortung hin- und hergeschoben wird.

Als ich den Einzug in Überweisung änderte, kostete es Geld. Als ich den Betrag einbehielt, sperrten sie das Handy, verlangten aber Weiterzahlung. Es ist die Pest aber du hast keine Chance.
StechusKaktus
Ergänzung: Die Mobilfunkunternehmen schalten irgendwann Inkassounternehmen ein, wenn du Zahlungen zurückhältst. Und auf alles kommen zusätzliche Gebühren. Aus deren Grundforderung von damals 15 Euo wurden irgendwann über 200 Euro.

Du brauchst also extrem gute Nerven und bist hoffnungslos im Nachteil, weil dein Gegner solche Verfahren 100 mal pro Tag durchfüht und du nur einmal im Leben.
Zombijaeger
Ein sonderkündigungsrecht hast du sicher nicht. Zahlung verweigern würde ich machen, wenn du eine rechtsschutzversicherung hast. Schliesslich ist das Betrug. Da hast du vor Gericht gute Chancen meiner Meinung nach.
Zombijaeger
Und in zukunft dein handy für abbuchungen von drittanbietern sperren lassen.mach ich persönlich seit jeher so.
elfigy
Es ist so, wie es StechusKaktus beschrieben hat. Ob Du Dich wehrst, richtet sich danach, ob Du dem nervlich und finanziell gewachsen bist.
Es kann einem auch eine gewisse Satisfaction bringen, wenn man sich bis zuletzt wehrt. Wer das nicht tut, hat auf jeden Fall verloren. Außerdem wird es ein Freibrief für solche Machenschaften, wenn sich keiner wehrt. Ich habe das in einem anderen Fall auch mal durchgezogen. Hat mich ca 400 € gekostet, aber das war es mir wert.
Zombijaeger
Das ist Blödsinn, dass man da keine Chance hat. So kaputt ist unser Rechtssystem zum Glück noch nicht. Du musst dir aber einen Anwalt nehmen. Ansonsten wird man von den Mobilfunkunternehmen nicht ernst genommen.
dschinn
Auch wurde der Fax-Empfang nach dem 2. Fax verweigert.

Watt? Kann mir das mal jemand erklären bitte?
StechusKaktus
ZJ: Das mit der Drittanbietersperre ist absolut richtig! Unbedingt einrichten lassen.

Zu unserem Gerichten:
Bedenke, dass die Beweisführung extrem schwierig ist. Das Unternehmen legt ein Internetprotokoll vor, das belegt, wer wann was aufgerufen hat und behauptet, dass du ausdrücklich ein Zustimmungsfeld angeklickt hast. Du musst dann den Nachweis führen, dass es kein Zustimmungsfeld gab (oder zumindest nicht für dich sichtbar war), was dir umso schwerer fällt, wenn das Handy zu der Zeit in der Obhut deines Kindes war.

Jetzt sieht sich der Richter einem glaubwürdigen und professionellen Beklagten gegenüber, während der Kläger (du) im Grunde nur Behauptungen aufstellen kann. Der Richter wird dann versuchen, das Thema mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen.
Wenn du das verweigerst, zahlst du einen Gutachter, der weitere 500 Euro verlangt. Dann bringt der Prozessgegner ein Gegengutachten, was noch einmal 1000 Euro (behauptet er) kostet. Irgendwann sind aus 15 Euro dann 2000 Euro geworden und du bist froh, wenn du mit Kosten von 200 davonkommst...

Aber du hast sie genervt und unter Vollkosten hat sich dieser Betrug für das Unternehmen nicht gelohnt. Einer von 10.000/Monat.

Das Problem besteht einfach darin, dass es sich um Kleinbeträge handelt, weswegen man schnell als Prinzipienreiter und Querulant abgestempelt wird.
Zombijaeger
Oftmals bieten diese Aboverkäufer aber gar keine sinnvolle gegenleistung an. Da wird dir jeder richter glauben, dass du nix abgeschlossen hast.
Zombijaeger
Dass es viel nerven kostet, das stimmt. Diese mobilfunkanbierer operieren selber an der grenze zum betrug und verhalten sich entsprechend so.
StechusKaktus
Bei mir (meiner Tochter) handelte es sich um einen [url=http://https://www.heise.de/ct/artikel/WAPzocke-1370330.html]Nacktscanner[/url], den man sich angeblich per Abo aufs Smartphone laden wollte. Die dachten wohl, dass es einem peinlich ist, das nach aussen zu tragen...
Zombijaeger
Stechus. Ok in dem fall ist es nicht so eindeutig. Da könnte sein, dass manche dafür wirklich ein abo abschliessen würden. Aber die meisten abzockfirmen dürften bekannt sein. Ausserdem wurde die gesetzeslage ja verschärft bei abos. Das Problem ist eher, dass der mobildunkanbieter vermutlich kurz der prozesseröffnung einknickt und man dann auf den anwaltskosten von mehreren hundert euro sitzenbleiben kann (auch bei rechtsschutzversicherung mit eigenbeteiligung), während die rechnung sonst vielleicht nur 20 euro gewesen wäre.
primusinterpares
Es empfiehlt sich in solchen Fällen auch immer, die örtliche Verbraucherschutzbehörde zu informieren. Die sammeln oft solche Vorfälle, kennen die weiteren Vorgehensweisen und haben nützliche Tipps. Adressen findet man im Internet.
wernol1948
Bin selber der Fragesteller und möchte Ihnen den aktuellen Stand bekanntgeben!

Habe mit viel Druck (Drohung mit Strafanzeige gemäß §
263 StGB) erreicht, dass der Drittanbieter/Dienstleister
eine sogenannte "Kulanzregelung" getroffen hat und den
abgebuchten Betrag erstattet hat.

Mit dem Mobilfunkanbieter Klarmobil bin ich jetzt, mit Einbindung Rechtsanwalt, in einem Rechtsstreit um meine außerordentliche Kündigung wegen Vertrauensverlust durchzusetzen, und zwar mit allen Mitteln.

Er hat es vorsätzlich versäumt nach meinem Widerspruch der Rechnung/Position Drittanbieter eine Korrektur der Rechnung ohne Position Drittanbieter vorzunehmen.
Das stellt ein Sonderkündigungsrecht dar, dass ich bis zum bitteren Ende (letzte Instanz) durchsetzen werde!

Beruhigend ist das Bestehen meiner Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie wissentlich (nur das zählt juristisch) keinen
Vertrag abgeschlossen haben, halten sie durch und lassen Sie sich nicht durch Drohungen (von allen) ins Boxhorn jagen.

Viel Glück