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Gast

Kündigung

Ich habe zum 30.6 um Auflösung meines Arbeitsvetrages gebeten, meine Chefin stellt sich quer, obwohl sie weiß, dass ich zum 1.7 eine neue Stelle habe. Was passiert, wenn ich ab 1.7 einfach nicht mehr zu Arbeit gehe und einfach meine neue Stelle antrete? Kündigungsfrist wäre normal der 30.9
Frage Nummer 3000098840

Antworten (2)
elfigy
Du hast ja eine tolle Vorstellung von der Einhaltung von Verträgen.
Du unterschreibst einfach einen Arbeitsvertrag zum 1.7., obwohl du zu diesem Datum nicht frei bist?
Aus welchem Grund sollte deine Chefin der Auflösung zum 30.6. zustimmen? Weil du eine neue Stelle hast?
Was dann passiert wissen wir nicht, weil wir nicht wissen, wie deine Chefin reagiert. Im schlimmsten Fall bist du schadensersatzpflichtig. Und ein gutes Zeignis darfst du auch nicht erwarten. Und einen guten Eindruck bei deinem neuen Arbeitgeber machst du auch nicht gerade.
Jochen80
Also das sehe ich genau so! Wenn dein alter Arbeitsvertrag noch bis zum 30.9. läuft, bist du natürlich auch bis dahin an den alten Arbeitgeber gebunden! Das ist der Sinn einer Kündigungsfrist in einem Vertrag.

Wenn deine Chefin sich querstellt, dich früher zu entlassen, könntest du versuchen mit deinem neuen Arbeitgeber zu reden. Vielleicht ist er bereit dich zu einem späteren Zeitpunkt einzustellen.
Viel Erfolg!