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Gast

Kündigung Eigenbedarf

Der Vermieter hat mich wegen Eigenbefarf gekündigt weil er Oakinson hat und meine Whg benötigt, da sie ebenerdig ist und von der Terrasse zum auto kann. Der türeingang hat eine Treppe die er in zukunft nicht mehr absteigen kann.
Kündigungsfrist ist 3 Monate. Ist das zu kurz?
Frage Nummer 3000133587

Antworten (11)
flux
Die Kündigungsfrist hängt von der bisherigen Mietdauer im Objekt ab, auch bei Eigenbedarf.

Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen.
Bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren können auch Vermieter, wenn sie einen Kündigungsgrund haben, mit einer Frist von 3 Monate kündigen.
Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen steht oft, dass nach 10 Jahren Mietzeit eine 12-monatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam.
Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten, er kann dann nur mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.
Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung heute nicht mehr. Hier ist das Gesetz zwingend.

Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten, sie können per Mietvertrag nicht zu seinen Gunsten verkürzt werden.
Fiete11
Falls Dein Mietvertrag nichts anderes hergibt, sind 3 Monate nicht zu kurz.

Die Frage ist allerdings, ob er sich mit Parkinson überhaupt noch ans Steuer setzen darf.
Fiete11
@ing793, da geht Deine Erinnerung sicher Irrwege.

Nicht ein anderer Nutzer muss das bestätigen oder falsifizieren, sondern DU solltest es nachweisen können. Und da wird es schwierig.

Der Fragesteller sollte sich an eine fachkundige Stelle wenden, denn egal ob Fahrer oder Beifahrer. Er kann die vorhandene Treppe nicht nutzen, sondern muss über die Terrasse laufen. Fraglich, ob ein Gericht da nicht wegen der nichtnutzbaren Treppe eine Eigenbedarfskündigung zurückweisen würde.
wokk
Dementieren oder widerlegen . . . du willst es ja nicht fälschen.
Fiete11
Wer etwas behauptet, sollte es auch beweisen können. Und nicht umgekehrt.
Skorti
Ing hat ja nicht behauptet, dass es so ist, sondern dass er glaubt sich zu erinnern.

Diese Aussage "ich glaube mich zu erinnern" ist dadurch, dass sie geäußert wurde, bewiesen.
Er kann dann durchaus danach fragen, ob andere sich ebenfalls an so was erinnern oder evtl. sogar wissen, ob es einen entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil dazu gibt.
Fiete11
Ich glaube mich zu erinnern, dass der Eigentümer dem Mieter 100 Wohnungen als Alternative anbieten muss.
Deho
Ich glaube mich zu erinnern, dass es hier auch früher schon superschlaue nervende Klugscheißer gegeben hat, aber nicht in der derzeitigen Häufung.
Nele Alexandra
Hat er mehr als diese eine Mietwohnung? Wenn er nur die eine hat, hast du 6 Monate Kündigungsfrist, außer er hat alle Gründe genannt, wie auch Geburtsdatum etc. Gehe zu einem Anwalt für Mietrecht. Das haben wir auch gemacht. Unsere ehemalige Vermieterin hat sich damit auch auf den Arsch gesetzt.
Fiete11
"Wenn er nur die eine hat, hast du 6 Monate Kündigungsfrist, außer er hat alle Gründe genannt, wie auch Geburtsdatum etc. "

Was ist denn das für ein hanebüchener Unsinn?
Kiel
Guten Tag.
Die Kündigungsfrist kommt auf die Länge Ihrer Mietdauer an.

Hat der Mieter weniger als fünf Jahre in der Wohnung gelebt, kann der Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Bei fünf bis acht Jahren liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten. Besteht der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einräumen.