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Gast

Lebenslanges Wohnrecht einräumen ?

Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter...

Ich bewohne mit meiner Frau eine ETW. Im Grundbuch bin nur ich als Eigentümer eingetragen, da ich erst nach dem Kauf wieder geheiratet habe. Aus 1. Ehe habe ich 2 Kinder, die nach unserem Ableben als Alleinerben testamentarisch eingesetzt sind. Da ich meine Frau, falls ich vor ihr versterben sollte, absichern wollte, haben wir uns gegenseitig als Alleinerben bestimmt. Mittlerweile haben meine Kinder den Kontakt zu mir und meiner Ehefrau abgebrochen, weil ich wollte, dass sie auf ihren gesetzlichen Erbteil verzichten, damit meine Frau die Wohnung bis zu ihrem Tod weiter bewohnen kann. Nach ihrem Tode sollten sie dann alles bekommen sollten. Was passiert mit der ETW wenn ich vor meiner Ehefrau versterben sollte ? Wieviel der Wohnung steht meiner Frau als meine Alleinerbin zu ? Ich will ihr nun ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, damit sie nicht von heute auf morgen aus der Wohnung muss, denn eine Auszahlung wird nicht möglich sein.

Für Tipps, Ratschläge usw. wäre ich sehr dankbar
Frage Nummer 3000155506

Antworten (1)
ingSND
Nun, es gibt das überzeugende Argumente:
WENN ...
... alles einvernehmlich geregelt werden kann, dann wirst Du m.E. einen Erbvertrag aufsetzen müssen, in dem geregelt wird, dass Deine Kinder ihr Erbe nicht vor dem Tod Deiner Frau einfordern, im Gegenzug bekommt jeder die Hälfte des Hauses.
WENN NICHT ...
dann setzt Du Deine Frau als Alleinerbin ein. Deine Kinder würden auf den Pflichtteil reduziert. Das ist die Hälfte der gesetzlichen Erbfolge. In Deinem Fall bedeutet es m.E., dass die Ehefrau gesetzlich die Hälfte erbt, die Kinder je ein Viertel. Der Pflichtteil wäre dann ein Achtel pro Kind. Ich bin sehr zuverichtlich, dass das möglich ist, die beiden mit zusammen einem Viertel des Hauswertes auszuzahlen.
Von Deiner Frau würden Deine Kinder nichts erben, sie sind ja nicht verwandt. Da erben dann Kinder, Geschwister, Nichten Deiner Frau.

Wenn Du Deinen Kindern den Unterschied zwischen einer Hälfte nach einigen Jahren und einem Achtel jetzt in Ruhe erläuterst, wird sich sehr wahrscheinlich eine Lösung finden.