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HakunaMatata

Mündlicher Vertrag

Guten Abend ich habe vor paar Monaten meine Katze verkauft da es mir gesundheitlich nicht gut ging einige Wochen vergingen.anschließen habe ich die Käuferin angeschrieben um nach der Katze zu fragen. Daraufhin antwortete sie mir das die Katze nicht mehr bei ihr sei punkt wir haben aber mündlich festgehalten dass sie nicht weitergegeben werden soll und falls es der Fall sein sollte dass es gar nicht klappt dass sie zurück zu mir kommt. Als Zeugin war meine Nachbarin bei mir da ich das nicht alleine machen konnte. Und ich habe der Käuferin geschrieben dass wir einen mündlichen Vertrag haben und der auch gild

Original Antwort von der Käuferin:
Du hast nichts schriftliches, und meine Mutter war genauso dabei. Also bringt deine Aussage nicht viel.

Es war vereinbart, dass wir uns ja melden können (wenn wir wollen). Du hast gesagt, dass du Mina aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nehmen kannst und sie deshalb an mich verkauft hast.

Und so unfreundlich brauchst du auch nicht zu werden. Mina gehört uns jetzt nicht mehr.

Wende dich an die neue Besitzerin.

Wir können dies auch gern anwaltlich klären, wenn du da irgendwie Stress haben möchtest. Arbeite zufällig beim Rechtsanwalt, hätte damit also kein Problem. 🙂

Was kann ich jetzt machen in Anschluss hat sie mir nicht von der neuen Besitzerin keine Kontaktdaten gegeben.
Was kann ich tun bin total verzweifelt
Frage Nummer 3000098446

Antworten (17)
Stahlfaust
Auf formalem Weg wirst du hier nicht weiterkommen, denn es steht ja tatsächlich Aussage gegen Aussage. Ein Grund übrigens, warum Vereinbarungen auch gerne schriftlich abgeschlossen werden.

Lösung: Du sprichst freundlich mit den Käufern und fragst nach den neuen Besitzern deiner Katze. Du rufst sie an und erkundigst dich wie es der Katze geht. Und alles ist gut.
Besuch vom Altbesitzer wollte ich übrigens nicht bekommen, erschwert es doch die Eingewöhnung in die neue Umgebung.

Merke: Der Käufer ist nicht verantwortlich für dein schlechtes Gewissen, dass du das Tier, das du liebst, verkauft hast.
Martina
Was ist das Problem,
sie wollen oder können die Katze nicht mehr haben und haben das Tier verkauft (weggegeben).
Die Käuferin will die Katze auch nicht mehr und hat sie auch weggegeben.
Also ist sie jetzt bei jemanden anderem!
HakunaMatata
Leute ich habe kein schlechtes Gewissen ich war in einer schlechten Verfassung und habe nur an meine Tiere gedacht und die Käuferin war am Anfang sehr nett aber dann hat sie sich nicht mehr gemeldet und ich finde dass halt nicht in Ordnung ich habe mir damals nach meiner fehlgenurt zwei Katzen geholt und als ich wieder eine fehlgenurt hatte bin ich dran kaputt gegangen ich möchte halt nur sehen wie es ihr geht und Bilder haben aber wen sie sich so stur stellt was soll ich machen!
HakunaMatata
Fehlgeburt meinte ich habe mich verschrieben
Skorti
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend.
Wenn in dem mündlichem Vertrag eine Weitergabe der Katze ausgeschlossen war und gegen den Vertragsbestandteil verstoßen wurde, kannst du m.E. den Vertrag zurück abwickeln lassen.

In der Situation bedeutet das:
Kannst du beweisen, dass diese Vereinbarung so getroffen wurde? (Du sagst du hast eine Zeugin)
Kann der "Gegner" beweisen, dass dies nicht so gewesen sein soll? (Du sagst, sie sagt sie habe eine Zeugin)

Anbetracht des Tones, der in dem Brief angeschlagen wird, bleibt dir wahrscheinlich nur der Gang vors Gericht.
(Wobei ich mich bei den Eingangssätzen frage, was für einen Ton du angeschlagen hast, als du ihnen geschrieben hast ...)

Ob sich das lohnt, kannst nur du beantworten.
1. Welche Zeugin wird am ehesten ihr Aussage vor Gericht vertreten und nicht zurückziehen.
(evtl. betrachtet der Richter eine Verwandte Zeugin als befangen und damit unzuverlässig)
2. Was kostet das Verfahren und wird der Richter die Gegenseite dazu verdonnern alle Kosten zu tragen?
(Also wie viel Geld kannst und willst du riskieren.)
3. Der Prozess kann sich eine Zeit hinziehen, willst du dir das antun?
elfigy
Du kannst nichts tun. Du hast an der Katze keine Rechte mehr und hast es versäumt, einen schriftlichen Vertrag zur Kontrolle der Haltung zu machen.
Du mußt loslassen. Deiner Katze geht es höchstwahrscheinlich gut. Katzen freunden sich mit dem Menschen an, der sie füttert. Sie hat sicher keine Sehnsucht nach dir. Katzen sind nicht treu. Sie leben ihr eigenes Leben und betrachten ihre Besitzer mehr als Personal.
Solange du dich da so reinsteigerst, wird es dir damit nicht besser gehen. Denk einfach, Mina hat es jetzt gut und schau in deine eigene Zukunft. Dann wird auch dein Abschiedsschmerz von Mina verblassen. Was man nicht ändern kann, muss man akzeptieren.
HakunaMatata
Das habe ich ihr geschriben
Eine mündliche Vereinbarung gilt genauso,wie eine schriftliche. Du hattest mir im Beisein meiner Nachbarin zu 100% zugesagt das sollte es nicht gehen bei dir, das du dich an mich wendest. Da ich nicht möchte das Ruby von dir woanders hin kommt. Nun bin ich sehr enttäuscht das du dich nicht an die Vereinbarung gehalten hast. Wie du es mir zu 100% zugesagt hast. Denn genau das wollte ich nicht das Ruby von einem Haushalt zum nächsten geht. Was ist denn wenn es dort aus irgendwelchen Gründen auch nicht Funktioniert, wandert sie dann zum nächsten. Ich möchte nicht das sie woanders ist. Wann kann ich sie abholen.???

Und daraufhin hat sie das obere geantwortet
moonlady123456
Mir scheint, du brauchst nicht "deine" Katze wieder, die du ja schließlich verkauft hast, sondern jemanden, der dir in anderer Hinsicht hilft. Rede mit deinem Arzt oder deiner Frauenärztin, sie können dir sicher weiter raten.

Viel Glück dabei!
HakunaMatata
Danke für deine sorger aber mir geht's sehr gut.

Ich möchte nur wissen wie es ihr geht und mal ein Lebenszeichen ein der kleinen aber nichts.Und das ist es was mich wahnsinnig macht.
bh_hubsi
Sie schreiben ja selber geschrieben "nicht weitergegeben werden soll" im Gegensatz zu "weiter gegeben darf".
Was wollen Sie eigentlich erreichen?
Was wollen Sie gegen den Käufer durchsetzen (Katze ist weg und Schadensersatz hilft ihnen nicht)?
Welche rechtlichen Ansprüche wollen Sie an den neuen Besitzer durchsetzen und aufgrund welcher Grundlage?
So richtig logisch und schlüssig ist Ihr Vorgehen ja nicht.
Die Katze ist wahrscheinlich in besten Händen und sollte in Ruhe gelassen werden. Das hin und her ist doch auch für die Katz (und nicht schön).
HakunaMatata
Ich will sie ja nicht zurück ich will nur den Kontakt zu der neuen Besitzerin und sie verweigert es mir und schickt mir keine Kontaktdaten warum versteht ihr mich den nicht! Ich bin nicht auf dem Kopf gefallen habe es im guten versucht und sie lässt sich auf nichts ein ich habe weder frech oder sonst was mit ihr geschrieben geschweige gesprochen! Mein Ziel ist es doch nur zu wissen wie es ihr geht und mal Bilder zu sehen mehr auch nicht ich will sie nirgends raus reisen!
wokk
Hallo HakunaMatata,
zuerst möchte ich Dir mein herzliches Beileid zum Verlust Deiner Katze ausdrücken!
Zombijäger hat dazu heute morgen in einem anderen Tröt etwas ganz wichtiges ausgedrückt.
Tiere - hier eine Katze - haben Intelligenz und Gefühle!
Als Du Dich von Deiner Katze getrennt hast, war dies ganz bestimmt ein schwerer Schritt für Dich.
Aber nicht nur für Dich - für Deine Katze auch!
Sie wurde aus ihrem liebenden Umfeld herausgenommen und woanders plaziert. Sie hat ganz bestimmt gelitten . . .
Woher ich das weiss? Wir haben AUCH Haustiere!
Hunde kann man mal woanders hingeben, wenn man gerne in den Urlaub fahren möchte - Katzen nicht!
Sie werden mit uns hadern. Das dauert dann zwei Tage - dann reguliert es sich wieder. Aber nur, weil wir glücklicherweise jemand haben, damit die Katzen trotz unserer Abwesenheit in ihrem gewohnten Umfeld versorgt werden können!
Wenn Du - durch einen für Dich glücklichen Zufall - den neuen Aufenthaltsort der Katze kennen würdest, wärst Du in der Lage, dorthin zu gehen.
Das verlängert ganz klar den Trennungsschmerz, den Deine Katze erlitten hat!
Also, ich bitte Dich, lass die Katze in ihrem neuen Umfeld - lass sie sich dort einleben und tu so etwas nie wieder!
bh_hubsi
Sie wollen sehen wie es der Katze geht und die Nachbesitzer halt nicht.
Skorti
Es war vertraglich vereinbart, dass die Katze nicht weiterverkauft/weitergegeben werden darf.

Das hat die neue Besitzerin gemacht.
Dagegen kann man vorgehen.

Die neue Besitzerin gibt den Namen nicht raus?
Dazu wurde nichts vereinbart, also wirst du sie dazu nicht zwingen können.
HakunaMatata
Leute liest ihr den nicht was ich schreibe ich will sie NICHT zurück!
Ihr bringt mich echt nicht weiter aber passt schon ich habe meine Frage gestellt damit ihr mir Tips gibt und nicht kritisiert oder mir eine Moralpredigt hält danke an euch alle die Frage hat sich erledigt habe mich mit einem Anwalt in Kontakt gesetzt und er giebt mir recht!!!sie wird nun angeschrieben bis zum nächsten mal
bh_hubsi
Wenn des net für die Katz ist ..
Martina
Darf die Käuferin überhaupt legal die Adresse ohne Einwilligung des letzten Käufers weitergeben (Datenschutz) oder macht sie sich selber strafbar?