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Gast

Muss letztes Gehalt nach Kündigung durch Arbeitnehmer komplett gezahlt werden ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe fristgerecht gekündigt und dieses bestätigt bekommen.
Den letzten Monat war ich komplett krank geschrieben bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Insgesamt 5 Wochen. Es blieben 15 Tage Resturlaub und 24 Überstunden offen. Nun hat mir der AG nur eine Mini-Teil-Restzahlung überwiesen.
Das normale Monatsgehalt habe ich nicht erhalten. Gibt es in meinem Arbeitsvertrag evtl. eine Klausel. In meiner Ausfertigung ist nichts aufgeführt. Ist dieses rechtens ? Was steht mir zu? Das Gehalt, die Überstunden und der Urlaub ? Warum wurde nur ein Teil angewiesen ?
Mit freundlichen Grüßen
Maze
Frage Nummer 3000125285

Antworten (2)
Clappi
Krankheit des Arbeitnehmers ist Arbeitgeberrisiko.

Ihnen steht zu: Gehalt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Bezahlung der Überstunden, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Bezahlung eines Urlaubsentgeltes für nicht genommenen Urlaub.

Stellt sich der Arbeitgeber quer, einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

Alles nur persönliche Meinung.
Jo-Schu-1978
Ich Frage jetzt Mal nicht nach, ob es Zufall ist dass Kündigungsfrist und Krankheit mehr oder weniger synchron laufen....

Grundsätzlich ist während einer Arbeitsunfähigkeit weiter Gehalt zu zahlen. Es sei denn, es lagen bereits anrechenbare vorherige Krankheitszeiträume vor (Krankengeldanspruch) oder es bestehen schwerwiegende begründete Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit. In den Fall hättest du allerdings eine Einladung von medizinischen Dienst deiner Krankenkasse erhalten sollen.

Urlaubsansprüche sind grundsätzlich bei Ausscheiden abzugelten. Allerdings gilt zu bedenken, dass wahrscheinlich nur ein anteiliger Anspruch entsprechend der Beschäftigungsmonate gilt, nicht der volle Jahresanspruch.

Überstunden.. das lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier kommt es auf die Regelungen zu den Überstunden im Vertrag an. Allerdings gibt es ein offizielles Zeitkonto müssen die Stunden vergütet werden.