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Gast

Probezeit nach Ausbildungszeit

Hallo, ich habe das Thema gegoogelt und auch schon mit dem Anwalt beredet - es kommt aber dennoch kein klares Bild raus.

Ich habe eine Ausbildung in einem Betrieb absolviert und bin übernommen worden. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten drin.
Ist die Rechtens? Verschiedene Seiten sagen nein - mein Anwalt sagt ja - aber der ist sehr Arbeitgebernah.
Was meint Ihr und wo gibt es höchstrichterliche Urteile dazu?

Danke!

Tanja
Frage Nummer 18025

Antworten (2)
Alex64
Warum sollte das nicht "rechtens" sein?
Dein Ausbildungsverhältnis ist beendet und du beginnst ein "neues" Arbeitsverhältnis bzw. trittst in einen neuen Vertrag ein.
Deine Frage dürfte wohl eher in die Richtung gehen, ob dies nach Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis "üblich" ist..

Und auch hier ein "Ja" - Ausbildung und "normales" Arbeitsleben unterscheiden sich doch in gewisser Weise, und als AG möchte man schon vorab sehen, wie sich der "neue" MA unter "realen" Arbeitsbedingungen verhält, ohne sich sofort festzulegen ...
Maegwyn
ist völlig normal. Und wenn dein Arbeitgeber nur einen Grund suchen würde um dich frühzeitig wieder günstig loszuwerden hätte er dich gar nicht erst übernommen. Also arbeite ganz normal ohne was anzustellen und du solltest dir echt keine Sorgen machen müssen.

Ich würde im übrigen immer eher einem Anwalt vertrauen der sich auskennt als irgendwelchen Möchtegernjuristen die irgendwas vom Hörensagen zu wissen glauben.