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Gast

Steuern zum Haus

Kommt nach einer Renovierung auf mich eine höhere Steuer zu?
(Durch Wertsteigerung oder sowas.)
Frage Nummer 64615

Antworten (1)
grauburgunder
Ich empfehle. sich die Begriffe "Grundsteuer" und "Einheitswert" z.B. bei Wiki anzulesen.

Zitat:
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Für unbebaute und sonstige bebaute Grundstücke, sowie für Grundstücke bei denen sich eine Jahresrohmiete oder eine übliche Miete nicht ermitteln lässt, sowie für sogenannte Luxusbauten ist der Einheitswert im Sachwertverfahren zu bestimmen. Dieses Bewertungsverfahren orientiert sich am Substanzwert des Grundstücks.

Hier werden die Werte für das Grundstück, für das Gebäude und für die Außenanlagen addiert. Der Gebäudewert wird in der Regel durch Multiplikation des umbauten Raums (in m³) mit den der Bauart entsprechenden durchschnittlichen Herstellungskosten multipliziert. Nach Ermittlung dieses Wertes ist insbesondere hier ein Wertabschlag aufgrund des Gebäudealters vorzunehmen.

Die Summe der drei Werte wird dann durch eine gesetzlich vorgeschriebene Wertzahl angeglichen.
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