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Gast

Tritt eine Privathaftpflicht auch dann ein, wenn ich bei der Arbeit grob fahrlässig.gehandel habe und dadurch einen Kunden geschädigt habe?

Frage Nummer 79770

Antworten (3)
bh_roth
Ja, nur bei Vorsatz gibt es keine Leistungen.
Opal
Nur wenn du schwarz gearbeitet hast. Sonst zahlt dein Arbeitgeber den Schaden.
Opal
Die andere Frage stellt sich was gast 79770 an vorsätzlichem Schaden verursacht hat? ist nur ne Maschine kaputt gegeangen oder ist ne Lagerhalle mit Werten von Mio in Rauch aufgegangen. Vllt hat er mit nem Gabeltapler auch nur nen Hochregal zum Einsturz gebracht. Wer Weis????