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Gast

Anspruch Urlaub nach Kündigung?

Ich habe zum 14. Juli diesen Jahres gekündigt. Steht mir der ganze Jahresurlaub zu und muss er mir genehmigt werden?
Frage Nummer 3000292199

Antworten (3)
Vandit
Wenn das Beschäftigungsverhältnis seit 1. Januar bestand, steht Dir der volle Jahresurlaub zu. Halbe Monate zählen bei der Berechnung nicht mit. Und selbstverständlich spricht man das mit seiner Firma ab.
rayer
Vielleicht sollte man mal auf die Frage antworten. Ja, Dir steht der ganze Jahresurlaub zu. Ja, der Urlaub muss immer genehmigt werden. Zu den Details. Es geht nicht hervor, wie viel Urlaub Dir zusteht. Bei den gesetzlichen 20 Tagen Mindesturlaub wird es schon eng bis zum 14. Juli. Die Genehmigung kann natürlich umgehend mündlich erteilt werden (Zeugen!). Wird schriftlich eingereicht, hat der Arbeitgeber ein paar Tage Zeit zur Entscheidung. Heißt bis zu 10 Tagen.
In anderen Worten, den kompletten Jahresurlaub wirst du kaum noch bekommen bis zum 14. Juli.
ingSND
Theoretisch ja, machen würde ich das aber nur, wenn ich weiß, dass ich da nie, nie wieder hingehe, wenn mir mein Zeugnis nicht so wichtig ist und wenn ich eine längere Pause einlege, bevor ich eine neue Stelle antrete.
In allen anderen Fällen nehme ich das, was mir für sechs Monate zusteht.