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Gast

Urlaubsanspruch bei Minijob?

Hallo,
ich arbeite in meinem Minijob jede zweite Woche von Montag bis einschließlich Sonntag also 7 Tage ca. 3 Stunden. Hießt im Monat 2 Wochen und das regelmäßig.
Steht mir auch hier Urlaubsanspruch zu, trotzdem immer eine Woche frei dazwischen ist, und wieviel?
Frage Nummer 3000089994

Antworten (1)
g47887
Ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit, jeder abhängig Beschäftigte hat Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Werktagen pro Kalenderjahr bezieht sich auf 6 Arbeitstage pro Woche und muss daher bei Teilzeit/Minijob an die tatsächlichen Arbeitstage angepasst werden: Für 7 Tage pro Woche wären das rechnerisch 28 Tage Urlaub, da Sie aber nur jede zweite Woche arbeiten, halbiert sich ihr Urlaubsanspruch, also 14 Urlaubstage im Kalenderjahr. (Übrigens: während des Urlaubs besteht auch bei Minijobs Anspruch auf Lohn)