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Gast

Welchen Urlaubsanspruch hat ein AN bei vertraglich vereinbarte 1 Std. Arbeitszeit pro Woche (6 Tage)?

Als Rentner arbeite ich in einem Minijob für 10,50 €/Std. Vertraglich vereinbart ist 1 Std. pro Woche (6 Tage). Die Arbeit fällt nur sporadisch an, kann durchaus mehr Stunden Arbeitszeit werden. Übersteigt jedoch nie die 450,-€ im Monat.
Als minijobbender Rentner habe ich sicher auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nur wie rechne ich bei der vertraglichen Konstellation den Anspruch aus?
Kann mir bitte jemand helfen?
Frage Nummer 3000268790

Antworten (3)
ingSND
als Faustformel: der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist so ausgelegt, dass Du vier Wochen frei hast.
Bei einer Std. Arbeitszeit je Woche hast Du also einen umgerechneten Urlaubsanspruch von vier Stunden.
Skorti
Bei 10 Minuten am Tag hoffe ich mal, das ist im Homeoffice. Nicht das da noch ne Stunde Arbeitsweg drauf kommt.
Aber bei 4 - 5 Stunden im Monat für je 10,50 Euro wundert es mich nicht, dass man auch mit Überstunden unter 450,00 Euro im Monat bleibt. Da kommt man im Jahr ja fast nicht drüber.
Karin2202
Das ist eigentlich ganz einfach, dir stehen gesetzlich 4 Wochen Urlaub zu. Wenn du pro Woche 1 Std. arbeitest sind das 4 Stunden in 4 Wochen. Du kannst aber auch einfach bei der Minijob Zentrale nochmal nachfragen, die helfen dir auch gerne weiter https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/basepage.html