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leotheos

Wann ist eine mündliche Kündigung rechtskräftig?

Frage Nummer 30294

Antworten (11)
Yasser
gar nicht

link
Alex64
Du irrst, lieber Yasser.
Es war ja nirgends exklusiv von Arbeitsrecht die Rede - und je nach Vertrag kann natürlich auch eine mündliche Kündigung (sofern nachweisbar) wirksam sein.
Yasser
alex64

mag sein, gefunden habe ich noch nichts.
jedenfalls im Arbeitsrecht ist sie unwirksam.
Alex64
Umkehrschluß aus §125 BGB - ist gesetzlich keine Schriftform für die einseitige Beendingung des Dauerschuldverhältnisses vorgeschrieben, reicht auch eine mündliche Beendigungserklärung.
Yasser
individuelle Vertragsabreden
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Alex64
Die auch.
Aber da in der Frage nirgends von Arbeitsvertrag die Rede war und es diverse andere Dauerschuldverhältnisse gibt, müsste zunächst für jedes in Frager kommende das Vorliegen einer gesetzlichen Regelung, die für die einseitge Beendigung die Schriftform vorschreibt, geprüft werden.
Yasser
du hast Recht
und bekommst von mir 3 Sterne ***
shred
Das kommt auf den Vertrag an. In manchen Verträgen wird ausdrücklich die Schriftform verlangt, dann ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Alleine aber schon wegen der Beweisbarkeit sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen, sonnst kann es sein, dass sich die Gegenseite auf einmal nicht mehr daran erinnern kann.
CarinaCarinaA
Ich gehe mal davon aus, indem diese ausgesprochen wird, wird sie rechtskräftig. Aber ich halte davon ehrlich gesagt nichts - je nachdem, wer sie ausspricht müsste dies erst einmal beweisen, wenn es beispielsweise vors Gericht geht. Von daher würde ich IMMER schriftlich kündigen.
krammer2083
Eine Kündigung, die nur mündlich gemacht wurde, ist auf keinen Fall rechtskräftig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Kündigung muss also immer schriftlich erfolgen. Äußert man eine Kündigung in einem Gespräch mündlich, kann man diese später auch wieder widerrufen.
MarciMarc
Diese Form der Kündigung ist genauso rechtswirksam wie eine schriftliche. Allerdings gilt sie auch nur in den festgelegten Fristen laut Arbeitsvertrag. Sicherer ist es aber, diese auch schriftlich zu fixieren, denn das ist besser für den Fall, dass es zu Streitigkeiten kommt.