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Gast

Wenn der Verkäufer vor dem Notartermin verstirbt, können die Erben den Grundstücksverkauf verweigern und haben die Käufer ein Recht auf Schadensersatz (Vermessung, Notar, Architekt) ?

es wurden noch keine Unterschriften geleistet
Frage Nummer 81611

Antworten (4)
wendy
Ja, der verstorbene Verkäufer ist schadenersatzpflichtig.
elfigy
Ich würde, bevor ich zum Fachanwalt gehe, auch zuerst noch den Notar fragen. Das ist eine knifflige Angelegenheit.
micle
Ich stimme ing793 in allen Punkten zu 100% zu.
micle
Wenn schon, dann der Immokompetenz, starmax.
Etwaige Schadensersatzanspruchforderungen der Käufer würden mich als Erbe wenig beunruhigen, bei den vielen geplatzen Notarterminen, von ich in meinem unmittelbaren beruflichen Umfeld erfahren habe. Nicht ein einziger hat Schadensersatzansprüche zur Folge gehabt. Wenn der Verstorbene keinen Vorvertag unterschrieben hat oder anderweitig Verpflichtungen gegenüber den Käufern eingegeagen ist, dann haben die potentiellen Käufer ganz einfach Pech gehabt.