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HerrSommerWinter

Wie ist gesetzlicher Urlaubsanspruch für Studenten in Teilzeit geregelt? Gibt es da überhaupt ein Gesetz?

Frage Nummer 19089

Antworten (4)
eineMeile1981
Du bist ja ein so genannter Minijobber und hast somit auch Anspruch, wie jeder andere Mitarbeiter, auf Urlaub. Allerdings berechnet der sich etwas anders. Nach dem Bundesurlaubsgestz ist der Anspruch 24 Tage bei Vollzeitbeschäftigten. Bei Dir berechnet sich der dann, wenn Du 2 Tage die Woche arbeiten gehst: 2/5 x24= 9,6 Tage Urlaub. Die 5 sind die AT der Woche bei Vollzeit.
Lisa Graf
Das hat nichts damit zu tun, ob du Student bist. Dein Urlaubsanspruch hat mit der Anzahl der Wochenstunden zu tun, die du normalerweise arbeitest und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Urlaub. Wie hoch der Anspruch genau ist, steht im jeweiligen Arbeitsvertrag.
Fynn Günther
Es gibt kein extra Gesetz dafür, das ist ebenso geregelt wie bei Vollzeitarbeitskräften, nur dass du entsprechend deiner Jahresarbeitszeit, deinen Urlaubsanspruch im Verhältnis berechnen musst. Und das auf der Grundlage, dass der Mindesturlaubsanspruch pro jahr bei Vollzeit 24 Urlaubstage beträgt.
buehrlesie
Ja, es gibt ein Gesetz, das den (Mindest-)Urlaubsanspruch definiert, uns zwar das Bundesurlaubsgesetz. Wir wären doch nicht in Deutschland, wenn es hierzu keine Regelung geben würde :-D

Der Urlaubsanspruch ist hierbei aber unabhängig davon, ob Du als Student oder sonst wer einem (Teilzeit-)Job nachgehst. Hier ist keine Differenzierung zu beachten.

Dein Urlaubsanspruch ermittelt sich in Abhängigkeit der wöchentlichen Arbeitstage; und nicht mal in Abhängigkeit der Arbeitsstunden. Die Formel, über die Du Deinen Anspruch berechnen kannst, die findest du hier:

http://www.bundesurlaubsgesetz.net/faq/wie-ermittelt-sich-der-urlaubsanspruch-bei-teilzeittaetigkeit/