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Mr.s

Wie lange ist die frist bei einer Kündigung?

Hallo
Ich möchte gerne kündigen, da das Arbeitsverhältnis nicht mehr gegeben ist. Leider verstehe ich den Arbeitsvertrag nicht ganz.

Auszug aus dem Vertrag:
Paragraf 13 Kündigungsfristen:
(1) das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer frist von 6 Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer frist von zwölf Werktagen gekündigt werde.

(2) Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder unternehmen

3jahre bestanden hat, auf 1 monat zum Monatsende
5jahre bestanden hat, auf 2 monate zum Monatsende
8jahre bestanden hat, auf 3 monate zum Monatsende.....

(3)
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer, ist er bei bestehenden Schutzwürdiger Interessen befugt, den Arbeitnehmer unter fortzahlung seiner bezüge und unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche freizustellen. Als Schutzwürdige interessen gelten zb. Der begründete Verdacht des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers, ansteckende Krankheiten und der begründete verdacht einer strafbaren handlung.

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb (2mann plus chef) seid 2 jahren und 3-4Monaten. (Bau)
Seid ende November bin ich krank geschrieben. Was meinem chef überhaupt nicht passt und er mich mehrfach versucht hat zu überreden arbeiten zu kommen. Da mein zeh gebrochen ist und angeschwollen sowie schmerzhaft und ich keine geschlossenen schuhe tragen kann ist arbeiten nicht möglich.
Das Arbeitsverhältnis ist seid längerem angespannt vorallem mit dem Arbeitskollegen. Möchte nur noch da weg!

Wie lange ist nun die frist und wie weitere vorgehen? Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Frage Nummer 3000134788

Antworten (1)
Fiete11
Oder der AN wartet auf die Kündigung des AG. Die ist nämlich sowohl in Kleinbetrieben als auch aufgrund von Krankheit zulässig. Näheres findet man im Internet.

Der Rat, auf keinen Fall selbst zu kündigen, ohne einen neuen Job zu haben, ist auf jeden Fall richtig. Denn anschließend gibt es sonst nicht gleich Arbeitslosengeld.

Kuriere Dich erst einmal richtig aus.
Dein Chef muss ein ziemlicher Depp sein. Wenn Du zur Zeit keine Arbeitsschuhe tragen kannst und es passiert etwas, wird es für ihn ziemlich teuer.