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Nils Huber

Wie sieht's aus mit der Gültigkeit mündlicher Verträge, wer kann mich informieren, mir etwas zum Nachlesen geben?

Frage Nummer 10453

Antworten (6)
martmarq
In den meisten Sachen besteht Vertragsfreiheit, dh auch, dass eine Form (bis auf wenige Ausnahmen) nicht vorgegeben ist. Mündliche Verträge gelten also genau so wie schriftliche. Problematisch ist jedoch der Nachweis eines solchen Vertrages.
Highspeed
Gülztig ist er. Nur mit dem Nachweis bei Streitigkeiten wird es schwer.
martmarq
zum (Nach-)Lesen gibt es den Stern :
PassTheKeller3
Dazu gibt es einen interessanten Artikel im Onlineportal der Berliner Zeitung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0322/lokales/0051/index.html Das Problem ist halt, dass man mündliche Verträge im Streitfall nur schwer nachweisen kann, es sei denn, man hat einen Zeugen.
Uwe Meyer
Die Gültigkeit eines mündlichen Vertrages darf nicht außer Acht gelassen werden, wenn die Vereinbarungen per Handschlag getroffen werden. Allerdings stellt es sich im Rechtsstreit oft schwieriger da, wenn kein Vertrag existiert. Eigentlich sollte man wichtige Belange schriftlich fixieren.
Irmgard Busch
Also theoretisch sind müdnlcihe Verträge genauso gültig wie schriftliche Verträge, wenn beide Vertragsparteien geschäftsfähig sind. Aber das ist die Theorie. In der Praxis wirst du bei Streitigkeiten immer das Problem des Nachweises haben. Also lieber was schriftlich fixieren!