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Gast

Darf mir mein Arbeitgeber Aufgaben entziehen und so die Leistung meiner wöchentlich zuerbringenden Stundenzahl unmöglich machen?

Ich arbeite als Hauswirtschaftskraft in Teilzeit in einer Kinderkrippe. Zu meinen Aufgaben gehörte auch das halbstündige Lüften um Schimmelbildung in den Räumen zu vermeiden. Nun wurde mir diese Aufgabe entzogen und ich habe auch keine andere dazu bekommen und baue täglich 0,5 Minusstunden auf. Zwar kann ich evtl. 1-2 Wochen mit ausserordentlichen Büroarbeiten überbrücken aber wenn das erledigt ist gehe ich unausweichlich ins Minus. Auch auf mehrere Anfragen wurde mir verwehrt eher anzufangen. Im Laufe eines Jahres kommen so locker 100 Stunden zusammen bei denen ich nicht weiß wie ich sie je leisten soll. Die bezahlung ist jedoch gleich geblieben. Ich befürchte nun, dass man irgendwann die somit erfolgte Überzahlung zurück fordern wird. Darf mein Arbeitgeber das und darf er mir die Möglichkeit zur Leistung meiner Wochenarbeitszeit verwehren?
Frage Nummer 3000048735

Antworten (4)
goldenes_nichts
Lohn zurück fordern? Was soll das den sein? Mach dir kein Stress, dazu wird es nicht kommen.
Kathia
Der Arbeitgeber muss dir ausreichend Möglichkeit geben, die vereinbarte Stundenzahl zu leisten, du bietest deine Arbeitskraft ja an. Kann er das nicht, so handelt es sich um ein Organisationsverschulden, welches nicht zu deinen Lasten gehen darf.

Kurze Antwort: Lohn/ Gehalt darf er nicht zurückfordern.
Gerdd
Ganz entscheidend ist aus meiner Sicht, daß Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Dann ist es am Arbeitgeber, die auch zu nutzen - oder eben nicht.

Also nicht nach getaner Arbeit einfach vorzeitig nach Hause gehen!

Ein anderer kritischer Punkt könnte Arbeitsverweigerung werden. Das wäre, wenn Dir der Arbeitgeber neue Aufgaben zuweist, die Dir nicht gefallen. Das darf man nicht einfach ablehnen - es gibt Ausnahmen, wenn die Aufgaben wirklich unzumutbar sind. Das würde ich aber ohne qualifizierten rechtlichen Beistand nicht selbst entscheiden.

Nach meiner Erfahrung zielt so eine Entwicklung eher auf eine Kündigung ab, für die man einen Grund sucht, um eine Abfindung zu vermeiden. Auch deswegen: Wenn der Arbeitgeber Dich vorzeitig nach Hause schickt oder Dich erst später als bisher kommen läßt, sieh zu, daß Du dafür gegebenenfalls Zeugen hast - oder ein anderes Beweismittel, wie zum Beispiel einen Brief, eine Email oder eine SMS.
NiLaterne
Zunächst,wenn deine Stunden die du aktuell arbeitest, genau die Stundenzahl ist,die in deinem Arbeitsvertrag steht, dann muss er dch für die Zeit beschäftigen, du wirst ja auch dafür bezahlt.
Also mal einen Blick in deinen Vertrag werfen.
Wenn du anwesend bist,ist es egal,ob du eine zugewiesene Arbeit erledigst, oder dir eine andere Tätigkeit in deinem Bereich tust. Du kannst langsamer aufräumen, langsamer deine Bürotätigkeit erledigen,Langsamer die anfallende Wäsche machen ect. Und natürlich auch nachfragen,was du statt des Lüften machen sollst.
Deine Stunden einfach kürzen,dich also eher nach Hause schicken darf er nicht, ansonsten verfallen am 1. Januar deine Minusstunden vom vergangenen Jahr, es sei denn ihr habt Stundenkontos.
Und du kannst die auch anwaltlich eine Auskunft geben lassen,wenn du in einer Gewerkschaft bist,über die. Das ist in solchen Fällen sogar das Beste.
Ausserdem: in der Schließungszeit,da wo du auch deinen Urlaub hast,hast du URLAUB, egal wieviele Minusstunden du hast. Auch dein anderer Urlaub, der dir laut Tarifvertrag zusteht,muss dir gegeben werden und kann nicht mit Minusstunden verrechnet werden.
Aber, es könnte sein,dass der Stundenlohn sich verändert hat,also erhöht wurde und damit dein Gehalt nicht steigt,musst du dann weniger arbeiten.
Hast du denn deinen Vorgesetzten nicht gefragt,warum dir das Lüften weggenommen wurde?