['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Kann ich ein Arbeitsverhältnis schon vor Antritt kündigen, wenn ich wenn ich was besseres gefunden hab? Vertrag war schon unterschrieben. | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
marmann13445

Kann ich ein Arbeitsverhältnis schon vor Antritt kündigen, wenn ich wenn ich was besseres gefunden hab? Vertrag war schon unterschrieben.

Frage Nummer 48955

Antworten (9)
antwortomat
Probezeit? Dann ja.
Deho
Gedankenspiele. Du hast nicht Besseres gefunden, Zombie. Bleib beim STERN.
Ignatius
Ja, du kannst das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsantritt kündigen, wenn dies nicht ausdrücklich im schriftlichen Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.

Allerdings musst du die Kündigungsfrist einhalten. Meist sind das anfangs 14 Tage. Die Kündigungsfrist wird in diesem Fall nicht ab Zugang des Kündigung beim Arbeitgeber gerechnet, sondern ab dem ersten Arbeitstag laut Vertrag.

So ergibt sich bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt ggf. das Problem, dass man noch 14 Tage im neuen Betrieb seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen muss. Wegen des anderen (besseren) Arbeitsvertrages kannst du das aber nicht. Der "betrogene" Arbeitgeber könnte daher möglicherweise einen Schadensersatz von dir verlangen.

Bedenke, dass Arbeitgeber viel in die Suche nach einem Arbeitnehmer investieren müssen. Wer sich dann als Arbeitnehmer unzuverlässig verhält, verursacht einen Schaden und macht sich allgemein unbeliebt.
antwortomat
@ing: Natürlich kann er kündigen, immer. Dieser Fall impliziert aber Eile. Ich bin daher von einer fristlosen Kündigung ausgegangen. Das geht rein rechtlich nur innerhalb der Probezeit.
Cangel
Laut Bundesarbeitsgericht ist die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zulässig, falls nicht im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Fehlt jedoch eine Vereinbarung, dann entscheidet die Interessenlage der Parteien über den Fristbeginn der Kündigung. Hat Ihr Arbeitgeber also ein besonderes Interesse daran, dass Sie den Dienst zunächst antreten, läuft die Kündigungsfrist erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses.
brandteetgh2
Das kommt auf Ihren abgeschlossenen Vertrag an. Hat jedoch Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit auf eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, so haben Sie leider keine Möglichkeit zu kündigen. Hat der Arbeitgeber diesen Punkt jedoch nicht im Vertrag verankert, ist eine Kündigung absolut möglich und Sie können einen anderen Arbeitgeber auswählen.
KggKai29
Grundsätzlich kann das bereits geschlossene Arbeitsverhältnis vor Antritt der Beschäftigung gekündigt werden, unter der Voraussetzung das im Arbeitsvertrag nichts Anderes vereinbart wurde. Es gilt die Kündigungsfrist, welche für die Dauer der Probezeit, verbeinbart wurde. Sollte jedoch im Arbeitsvertrag z. B. eine Kündigungsverbotsklausel vereinbart worden sein, kann der betroffene Arbeitgeber evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen. Unter Umständen kann auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Hierfür müsste jedoch dann auch ein außerordentlicher Grund vorliegen. 
Janwin
Die Kollegen von "DAS" haben alles sehr gut zusammen gefasst ;)