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maneku

kostenlose Beratung, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch

Arbeitnehmer konnte letztes Jahr den Jahresurlaub wegen Krankheit nicht nehmen,
Arbeitgeber verweigert jetzt den Anspruch des Urlaub, auch keine Auszahlung.
Frage Nummer 59847

Antworten (3)
Skorti
Da gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile zu, die sich, sicher aufgrund der genauen Umstände, jeweils unterscheiden. Da muss man wirklich mit der genauen Schilderung einen Anwalt fragen.
Ich hab schon von Urteilen gelesen, die besagten: "Wer das halbe Jahr krank war, braucht sich auch nicht von der Arbeit erholen." bis hin zu: "wenn es Regeln zum Resturlaub gilt, darf der Arbeitnehmer den kompletten Urlaub im Folgejahr nehmen."
Also Anwalt, Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen.
Skorti
So eindeutig ist die Regelung aber nicht, da diese nur den Verfall des Urlaubsanspruchs betrifft. Ob aber Urlaubsanspruch vorliegt und wenn ja in welcher Höhe, wird wieder woanders geregelt. Für die Höhe des Urlaubsanspruches wurde zum Beispiel von dem einen Gericht nicht die Dauer des Arbeitsvertrages herangezogen, sondern die Anzahl der in dem Jahr abgeleisteten Arbeitstage.
Monatelang krank, kaum gearbeitet führte bei dem einen Urteil dazu, dass ein Urlaubsanspruch in voller Höhe verneint wurde.
"Zitiert" nach der Erinnerung, kein Aktenzeichen vorliegend.
Skorti
Sorry schnell gegoogelt. Mein Wissen war veraltet.
EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-350/06 - Urlaubsanspruch gilt voll. Urlaubsanspruch verfällt nicht, wenn wegen Krankheit nicht zu nehmen.
Bestätigt: LAG Düsseldorf vom 02.02.2009, Az.: 12 Sa 486/06