Antworten (4)
Die Arbeitsgerichte ticken pro Bundesland unterschiedlich. Bei einigen hast du schon Schwierigkeiten, 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung zu bekommen, andere gehen bis zu einem/Beschäftigungsjahr.
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Wenn ein Tarifvertrag besteht, kannst du da mal schauen, welche Abfindungen darin angegeben sind. Sie berechnen sich nach Betriebszugehörigkeit und dem Durschnittsgehalt. Bei uns gilt zum Beispiel die Formel Durchschnittsbrutto x Betriebszugehörigkeit in Jahren x 0,7, kann aber auch anders berechnet werden, und oft hat man nicht mal Anspruch auf ne Abfindung.
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Wenn Du eine Chance siehst, gegen die Kündigung mit einer Klage vorzugehen, dann bestehen eventuell Chancen auf eine Abfindung bei einer Einigung. Ansonsten sind die Chancen eher schlecht, denn einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, und wenn es eine normale Kündigung aus betrieblichen Gründen ist, dann sind die Chancen ganz schlecht.
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Grundsätzlich sind Abfindungen Verhandlungssache. Als Richtwert werden von den Arbeitsgerichten meist 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bei betriebsbedingter Kündigung veranschlagt. Vorher muss man aber erst einmal auf Weiterbeschäftigung klagen.
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