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Mirffer12

Reicht es einem neuen Arbeitgeber die Versicherungsnummer zu geben, oder muss man unbedingt den Sozialversicherungsausweis vorlegen?

Frage Nummer 28457

Antworten (3)
MöHansel
Mein aktueller Arbeitgeber hat sich mit der Sozialversicherungsnummer zufrieden gegeben. Aber ich denke, das variiert. Soweit ich weiß, ist es nämlich die Pflicht des Arbeitgebers, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Bis 2009 gab es ja in bestimmten Jobs sogar eine Mitführungspflicht.
Jannis Fuchs
ich musste noch nie den ausweis vorlgegen, sondern es hat immer gereicht, wenn ich die nummer im personalbogen eingetragen habe. allerdings sind bestimmte berufsgruppen wie zum beispiel bauarbeiter ja verpflichtet, den ausweis immer mitzuführen - vielleicht lassen sich die arbeitgeber den dann auch schon bei der einstellung zeigen.
Hans Wolff
Im Normalfall reicht es aus, wenn die Sozialversicherungsnummer angegeben wird. Verlangt der Arbeitgeber aber die Vorlage des Ausweises, dann mußt du den auch vorlegen. Im Baugewerbe ist es z. B. auch üblich, dass der dann kopiert wird und in der Personalakte abgelegt wird.