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Gast

Urlaubsanspruch bei Krankheit in der Probezeit

Ein Mitarbeiter hat zum 01. des Monats angefangen und hat die Arbeit nie angetreten. Erst 10 AT auf Erkrankung Kind und dann für 1 1/2 Monate selbst krank. Sprich "nie gearbeitet". Kündigung erfolgte in der Probezeit, fristgerecht. Stehen dann trotzdem Urlaubstage zur Bezahlung an?
Frage Nummer 3000262753

Antworten (1)
ingSND
Ein Arbeitnehmer erwirbt für jeden vollen Monat der Anstellung Anrecht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Die Betonung liegt auf "Anstellung", nicht auf "Arbeit".
Auch wenn für die ersten vier Wochen kein Lohn zu zahlen ist, erwirbt der MA meines Erachtens Anspruch auf den Urlaub von zwei Monaten (wobei ich davon ausgehe, dass er an einem 01. angefangen und zu Ultimo aufgehört hat - vom 15. bis zum 15. wäre nur ein voller Monat dabei ...)