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Gast

Urlaubsanspruch trotz überwiegenden Krankheit in der Probezeit

Die Frage, hat man Urlaubsanspruch in der Probezeit auch wenn man 2/3 davon krank war?
Eine Bekannte wurde in der Probezeit gekündigt, war 2/3 von der Probezeit krank und nun besteht sie auf ihre Urlaubstage, ist Sie im Recht?
Frage Nummer 3000279542

Antworten (22)
ingSND
Ihr steht anteiliger Urlaub zu, soviel, wie sie gehabt hätte ohne Krankheit.
Was davon bei einem weiteren Job angerechnet werden soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Kann sie den Urlaub wegen Ende der Beschäftigung nicht mehr nehmen, wird er nach meiner Meinung ausbezahlt.
ingSND
Bei einem neuen Arbeitgeber arbeite ich eine bestimmte Anzahl von Monaten und erhalte dafür anteilig Jahresurlaub nach den Regeln des neuen AG. Da interessiert der alte AG nicht die Bohne.
Einzige mir bekannte Ausnahme: wenn ich beim alten AG MEHR Urlaub genommen habe, als mir anteilig eigentlich zugestanden hätte (z.B. weil ich ab Beginn der zweiten Jahreshälfte dort Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub habe), dann teilt der das dem neuen AG mit, dann bekomme ich dort entsprechend weniger Urlaub.
Deho
@ rayer
" Der dümmste User wird auch nicht durch eine Sockenpuppe schlauer."

Wenn das ein Beweis deiner überragenden Intelligenz sein sollte, bist du mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Jeder blamiert sich halt, so gut er kann.
ingSND
Nett, dass Du mir die richtige Spur attestierst. Es ist allerdings etwas mehr, ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
Nehmen wir an, der AN arbeitet im betreffenden Jahr ohne Unterbrechung bei zwei AG, beide gewähren 24 Tage Urlaub.
1) Wechsel Ende April
- der Urlaubsanspruch bei AG1 beträgt 1/12 des Jahresurlaub je voller Monat, 4x2=8.
- der Urlaubsanspruch bei AG2 beträgt 1/12 des Jahresurlaub je voller Monat, 8x2=16
Gesamturlaub 24 Tage, da wird nichts angerechnet.
2) Wechsel Ende August
Hier gibt es für den AN jetzt zwei Möglichkeiten:
2a) Normalerweise entsteht jetzt wie oben zunächst einmal der Anspruch von 2Tagen je Monat=16 beim alten AG. Belässt er es dabei, erhält er vom neuen AG 4 Monate mit je 2Tagen = 8 Tage, insgesamt 24 Tage für das Jahr, da wird nichts angerechnet.
2b) er kann aber auch bei einem Wechsel in der zweiten Jahreshälfte beim alten AG den vollen Jahresurlaub von bis zu 24 Tagen (in diesem Beispiel) verlangen, also MEHR, als ihm über die Monatsregel eigentlich zustehen würde.
Dann - und nur dann - wird der Anspruch beim neuen AG um die Anzahl dieser "Mehrtage" gekürzt. Hätte (wieder unser Beispiel) der AN beim ersten AG statt der rechnrisch zustehenden 16 Tage 20 genommen, dann würde beim neuen AG der Anspruch dort um 20-16=4 Tage gekürzt.
Es geht bei der Verrechnung mit Bescheinigung nur um Tage, die über die 1/12-Regel hinaus vom alten AG gewährt wurden.
Deho
Das Thema Sockenpuppen kann simple Gemüter über Monate und Jahre beschäftigen. Hauptsache man hat ein Hobby. Andere User jagen Nazis und Rassisten. Ob das am Ende alles stimmt, ist dann nicht mehr so wichtig.
PezzeyRaus
Nazis jagen ist auf jeden Fall deutlich ehrenvoller als mit seinen Sockenpuppen herumzupielen!
Deho
Der hat einfach einen ganz gewaltigen Schuss, mehr nicht, und ist auch noch stolz darauf.
Deho
Eigentlich haben Idioten keine Feinde, allenfalls Bedaurer.
Sockensuppe
Ich dachte immer Dorfdepp ist die Sockenpuppe von Deho. Das würde auch zu dem Namen passen "De" für "Deppendorf."
Deho
Ich habe diese Sache hier zweimal erklärt, aber der Stern hat das umgehend gelöscht. Dann bleibt es eben dabei.
Deho
Dann wäre es doch nur fair, diese angeblichen Sockenpuppen zu benennen. Aber das kannst du nicht. Jedem intelligenten Menschen hier ist klar, dass B.Klopt nicht meine Sockenpuppe ist, also dir nicht. Wir haben nur gemeinsam, dass wir beide dich nicht leiden können.
Deho
"Aktuell bin ich mir ziemlich sicher, es rennen 3 Sockenpuppen ein und desselben Puppenspielers hier rum."

Wer nicht bereit ist, diese Behauptung zu unterlegen und nur rumeiert, kann wohl kaum als seriöser Zeitgenosse gelten. Hauptsache mit Dreck werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben, Wenn du dir so sicher bist, warum benennst du dann diese angeblichen Sockenpuppen nicht konkret? Weil die Schlammschlacht deine Lieblingsdisziplin ist. Mehr hast du halt nicht drauf. Solange du damit einfache Gemüter wie PezzeyRaus überzeugst, der deine Lügen sofort glaubt, hast du hier auch Rückhalt.
Deho
rayer, Schlammschlacht ist nicht meine Disziplin, deswegen war es dann für mich.
ingSND
Was ist so besonders an drei Sockenpuppen? Da lacht unser Bochumer Elektriker doch drüber ...
Deho
Das Besondere an den drei Sockenpuppen ist, dass sie nur in rayers Phantasie existieren, anderenfalls hätte er sie ja benennen können. Aber ich gönne es jedem, der ein Thema gefunden hat, das ihn voll ausfüllt. Manche sind halt genügsam.
Skorti
Gag der Tages: "Schlammschlacht ist nicht meine Disziplin, deswegen war es dann für mich."
Klar, keine Schlammschlacht, darum kann Rayer ja auch nichts posten, ohne dass Deho "moderierend" eingreift.
Deho: Dreh jetzt nicht wieder den Spieß um, du fängst mindestens so oft das Stänkern an wie Rayer.
Deho
@ Skorti
Klar, wer sich gegen Anwürfe wehrt, ist der Aggressor.
Skorti
Du fängst mindestens so oft das Stänkern an wie Rayer.
Stell deinen Leumund nicht in den Schatten, in dem du auf unschuldig machst.
wokk
🙄
PezzeyRaus
In der Probezeit gibt es a) keinen Kündigungsschutz und b) keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall in den ersten vier Wochen, sondern nur Krankengeld von der KK. Das sind die Hauptunterschiede zu einem "normalen" Arbeitsverhältnis, bei dem man auch Urlaubsanspruch bzw Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall hat, selbst wenn man schon gekündigt ist. Den Rest kannst du respektive deine Freundin sich ja ausrechnen.

Auf die Meinung anderer Poster hier brauchst du keinen Wert zu legen, das sind ohnehin alles meine Sockenpuppen! In Wahrheit bin ich alleine in der Wissenscommunity und diskutiere beständig mit mir selber und mit dir.
PezzeyRaus
Mea culpa, B.kloppt. Ich werde nie wieder Entgeld schreiben! Es liegt daran, dass ich müde bin und sowieso keine richtige Beziehung zu Geld habe und zu Gelt sowieso nicht. Vergeld's Gott!

Heute keinen Skat, aber morgen spielen wir Völkerball. Versprochen!
ThobiasB
Die Rechtslage in diesem Bereich ist nicht eindeutig, daher solltest du dich bei einem Anwalt in deinem Bundesland erkundigen. Im Allgemeinen muss ein Arbeitgeber während der Probezeit keine Urlaubstage gewähren. Wenn der Arbeitgeber jedoch eine Regelung hat, die den Urlaub während der Probezeit vorsieht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf diese Tage.

Wenn du während der Probezeit 2/3 der Zeit krank bist, kann das ein Beweis dafür sein, dass du nicht in der Lage bist, die Arbeit zu erledigen, und der Arbeitgeber kann berechtigt sein, dir zu kündigen.