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LuHu

Wie ist eigentlich der Urlaubsanspruch bei Mutterschutz geregelt? Zählt der Urlaub extra auf die Mutterschutzzeit drauf?

Frage Nummer 37118

Antworten (2)
AxtHammber23
der mutterschutz vor und nach der geburt gilt als normale beschäftigungszeit (es ist ja ein gesetzliches verbot der arbeit). daraus darf der arbeitnehmerin kein nachteil entstehen. deshalb bleibt der anspruch auf den jahresurlaub in voller höhe erhalten.
Eünther_23
Ein Urlaubsanspruch fällt bis zum Abschluss der Mutterschutzzeit an. Der Urlaub kann in dieser Länge vor Beginn der Mutterschutzfrist genommen werden. Ist dies nicht möglich, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Man kann sich diesen auszahlen lassen oder die Tage nach Ablauf der Elternzeit in Anspruch nehmen.