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Gast

Darf der neue Arbeitgeber Informationen vom alten erfragen?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation. Ich bin aufgrund eines burn outs seit 9 Monaten krank geschrieben, aber demnächst wieder voll arbeitsfähig und habe aus den Ursachen gelernt
Noch bin ich zwar bei der alten Firma beschäftigt, denke aber darüber nach, mir neue Herausforderungen anzuhören Natürlich würde sich kein Unternehmen für mich entscheiden, wenn bekannt ist, dass ich 9 Monate arbeitsunfähig war
Darf der potentiell neue Arbeitgeber mit meinem derzeitigen zwecks "reputation" oder Empfehlung mit meinem derzeitigen in Kontakt treten? Oder ist das üblich?
Ich sollte dazu erwähnen, dass der Hauptsitz beider Unternehmen in den USA sitzt. Allerdings werden die Arbeitsverträge nach deutschem Recht verhandelt.

Vielen Dank an die Mitglieder, die sich auskennen und darauf eine Antwort haben.
Frage Nummer 3000094968

Antworten (2)
micle
Sich nach einem Burnout gleich neuen Herausforderungen zu stellen ist sehr mutig.

Warum sollte sich kein Unternehmen für dich entscheiden, wenn du krank gewesen bist?

Wenn Du aus der Sache gelernt hast, das schreibst du so, dann kannst du den Umgang mit der Krankeit durchaus positiv in deine Bewerbung einbringen.

In Deutschland ist es in kleinen und mittleren Betrieben durchaus üblich, dass sich ein neuer potentieller AG beim "alten" AG erkundigt.
StechusKaktus
Er darf. Der alte darf aber nicht die Krankheitsursache sagen. Falls dein alter Arbeitgeber deine Abwesenheit als unfair empfand, wird er aber durch betont wenige Auskünfte indirekte Hinweise geben.

Besser, sofern ein Wechsel in beiderseitigem Interesse ist: Abfindungsvertrag aushandeln, dessen Bestandteil ein gutes Zeugnis und eine möglichst positive Referenz ist.