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Gast

Muss ich meinen Arbeitgeber vorher in Kenntnis setzen wenn ich Nebengewerbe anmelden will?

Frage Nummer 92369

Antworten (2)
Opal
Ja, Ich wollte damals nebenher Taxi fahren. Mein damaliger Hauptarbeitgeber hat mir mit Entlassung gedroht sollte meine Hauptarbeitsleistung darunter leiden.Klär den Nebenerwerb vorher besser ab bevor es böse Überraschungen gibt.
Bester
So lange Dein jetziger Job nicht unter Deiner Nebenbeschäftigung leidet, und Du keine Konkurrenz zu Deinem AG aufbaust, brauchst Du ihn nicht zu informieren; es sei denn, Du bist Beamter.