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Gast

Urlaubsanspruch

Arbeite im verkauf seit 1.2.14 in teilzeit. Mein befrister vertrag läuft jetzt am 30.9.15 aus werde nicht weiter beschäftigt. Vertraglich hab ich36 tage urlaub. Meine frage steht mir der gesamte urlaub für 2015 zu?
Frage Nummer 3000005382

Antworten (10)
status-quo-fan
Nein, bei einem von vornherein befristeten Vertrag natürlich nur anteilig - also 24 Arbeitstage.
status-quo-fan
ing, dem Grunde nach hast Du bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis recht, aber zwei Dinge sind es, die ich anders sehe:

1. Absolutes Hindernis für die Inanspruchnahme des gesamten Jahresurlaubs ist die ex ante-Befristung!

2. Für 8 Monate - 1.Februar bis 30. September - der Beschäftigung errechne ich bei 36 Tagen Jahresurlaub lediglich einen Anspruch auf 8 X 3 = 24 Tage.
status-quo-fan
starmax, ist ziemlich dummes Zeug, was Du zu dieser Frage schreibst!

Merke: erst lesen, dann Gehirn einschalten und erst dann die Frage sinnvoll beantworten!
Gast
@Ing...
Wenn ich so schlecht lesen und interpretieren könnte wie Du, wäre ich schon längst arbeitslos.
machine
Hallo Celinski, hab' Dich schon vermisst.
status-quo-fan
ing, also noch einmal: in einem VON VORNHEREIN - ex ante - befristeten Arbeitsvertrag KANN es keinen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub aus dem Arbeitsvertrag geben!

Vom Grundsatz her hat der Arbeitnehmer, dessen Vertrag in der zweiten Jahreshälfte endet, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub; also in diesem Fall 30 Tage.

Zu beachten ist allerdings noch der Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 c) des BUrlG, wonach bezogen auf den gesetzlichen Mindesturlaub bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Mindesturlaub zu gewähren ist.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage im Jahr.

Da der individuelle Urlaubsanspruch 24 Tage - für acht Monate - beträgt, stehen dem Arbeitnehmer auch nur diese Tage zu.
status-quo-fan
starmax, dummes Zeug bleibt dummes Zeug!

Ich bin hier nicht der Einzige der das bei Dir so sieht!!

Aber wie sagte meine Großmutter selig: "Gegen Dummheit hilft auch weißer Schnaps nicht!"

Und Dieter Nuhr sagt es noch treffender: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten"
status-quo-fan
ing, hier die Quellen, die eigentlich eindeutig meine Aussage stützen:

1. http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-in-der-zweiten-jahreshaelfte/

2. http://www.frag-einen-anwalt.de/Resturlaub-befristeter-Arbeitsvertrag---f263759.html
hphersel
@ing und SQF : Anstatt hier um des Kaisers Bart zu streiten, schaut Euch die Daten in der Frage noch mal genau an: Arbeitsnahme war am 01.02. 2014 - also bereits im LETZTEN JAHR! Folglich war der Fragesteller in diesem Jahr volle 9 Monate beschäftigt und im letzten Jahr 11 Monate lang.
status-quo-fan
hp, super!

Allerdings bleibt es dabei, dass dem Arbeitnehmer in diesem Jahr - so er den gesamten Urlaub noch nicht genommen hat - lediglich 24 Urlaubstage zustehen.

Dies ergibt sich eindeutig aus dem Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 Buchst. c) BUrlG.

An meiner Antwort ist nicht zu streichen!!