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Gast

Urlaubsanspruch oder nicht?

Hallo, ich habe am 1.6.2017 angefangen in meinem jetzigen Betrieb zu arbeiten. Laut Gesetz (soweit ich mich richtig erinnere) steht mir der volle Jahresurlaub zu, wenn ich 6 Monate pro Jahr in einem Betrieb gearbeitet habe. In meinem Fall, würde der Anspruch also genau in dem Moment entstehen, in dem das aktuelle Kalenderjahr zuende geht, oder?
Habe ich also Anspruch auf vollen Urlaub? Oder nur auf einen Teil? Oder gar nicht mehr dieses Jahr? Und wenn ja, vorgezogener Weise noch dieses Jahr, oder erst nächstes? :/
Falls möglich, Antworten und Meinungen bitte mit Quellen hinterlegen.
Frage Nummer 3000082931

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