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Gast

Urlaubsanspruch

Ich arbeite bei einem Tennisverein als Platzwart von Mai bis Ende September als Platzwart auf 450 € Basis. Steht mir auch für diese relative kurze Jahresarbeitszeit Urlaub zu. Der Verein sagt nein,da dieser Job eine Saisonarbeit wäre. Ist das richtig?
Frage Nummer 3000097376

Antworten (2)
dschinn
Die zocken Dich ab.
Erstens hast Du gesetzlichen Urlaubsanspruch und zweitens ist das keine Saisonarbeit sondern schlicht und ergreifend ein sogen. Minijob!
Und wenn Du als Platzwart pro Monat 51 oder mehr Stunden arbeitest verstößt der Verein auch noch gegen das Mindestlohngesetzt.

Such Dir Hilfe z.B. beim DGB
DerDoofe
Grundsätzlich werden Arbeitsverträge von Urlaubsansprüchen begleitet, die vom Bundesurlaubsgesetz geregelt werden. Der Anspruch auf den Jahresurlaub entsteht – wie der Name schon sagt – am Ende des Arbeitsjahres, also nach 12 Monaten. Der Anspruch auf die Gewährung des Jahresurlaubs entsteht bei unbefristeten Arbeitsverträgen erstmalig nach sechs Monaten. Sozusagen als vorschüssiger Urlaub.

Der Urlaubsanspruch bei geringfügig Beschäftigten wird vom Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Die Berechnung ist simpel: Gearbeitete Tage pro Woche mal 24 geteilt durch 6 = Tage Urlaubsanspruch. Beispiel: 2 Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = 8 Tage Urlaubsanspruch.